Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Fotoproduktionen von Arkadius Koll.


1. Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Arkadius Koll erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. ”Lichtbilder” i.S. dieser AGB sind alle vom Arkadius Koll hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitaler Form, Videos, usw.).

2. Urheberrecht / Nutzungsbestimmungen

Dem Arkadius Koll steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu. Die vom Arkadius Koll hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur privat für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Das Nutzungsrecht wird lediglich für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck oder welcher sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt, übertragen. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen Zustimmung von Arkadius Koll. Die Übertragung von Nutzungsrechten, Exklusivrechten bedarf einer gesonderten vorab schriftlichen Vereinbarung und Vergütung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung von mindestens 100% des vereinbarten Honorars an den Auftraggeber. Der Besteller eines Bildnisses hat kein Recht, ohne Zustimmung von Arkadius Koll das Lichtbild zu vervielfältigen oder zu verbreiten. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen. Jede unberechtigte Nutzung, Bearbeitung, Speicherung, Wiedergabe, Weitergabe oder sonstiger Verwendung von Bildmaterial ohne vorherige Zustimmung von Arkadius Koll hat in jedem Einzelfall die Zahlung einer Vertragsstrafe von mindestens in Höhe des fünffachen Honorars zur Folge, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Eine solche Vertragsstrafenzahlung begründet keinerlei Nutzungsrechte an dem jeweiligen Bildmaterial. Bei der Verwertung der Lichtbilder muss Arkadius Koll als Urheber genannt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren im Rahmen des jeweiligen Auftrags schriftlich etwas anderes. Eine Verletzung des Rechts auf Namennennung durch unvollständigem, falsch platziertem oder zuordnungsunfähigem Urhebervermerk berechtigt Arkadius Koll zur Schadenersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% des Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Arkadius Koll ist berechtigt, bei ihm bestellte Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Besteller gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG. Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben die zur Anfertigung der Aufnahmen benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (wie Kontaktkopien, Negative und Zwischenprodukte) im Eigentum von Arkadius Koll. Eine Übertragung auf den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Bezahlung. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Arkadius Koll auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Arkadius Koll. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

3. Zahlungs- und Lieferbedingungen

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet, Die Preise sind Endkundenpreise. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar, das Rechnungsdatum entspricht dem Lieferdatum. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Arkadius Koll. Arkadius Koll ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages der Dienste Dritter (z.B. Fotolaborarbeiten) zu bedienen. Hat der Auftraggeber dem Arkadius Koll keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder schriftlich gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb 3 Tage nach Ablieferung des Bildmaterials schriftlich anzuzeigen. Danach gelten die Lichtbilder als mangelfrei angenommen.

4. Haftung

Arkadius Koll übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, außer es wird eine entsprechend unterschriebene Release-Vereinbarung beigefügt. Ein Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke bildender Kunst, etc. oder die Einholung von Genehmigungen, z.B. bei Museen, etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde versichert, das er an allen an Arkadius Koll übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf einer Verletzung der o.g. Pflichten beruhen, trägt in jedem Fall der Kunde.

5. Nebenpflichten

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Arkadius Koll übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- oder Reproduktionsrecht besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf die Verletzung dieser Pflicht beruhen,Trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 2 Werktagen ab, ist Arkadius Koll berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl, etc. zu versichern.

6. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. Arkadius Koll behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Überlässt Arkadius Koll dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für Verlust oder Beschädigung kann Arkadius Koll Schadenersatz bis zur Höhe seines Honorars und der entstandenen Kosten verlangen. Erfolgt eine Kündigung/Rücktritt vom Vertrag durch eine Vertragspartei, so bemüht sich der jeweils andere Vertragspartner zeitnah um einen neuen Auftrag für den betroffenen Termin bzw. um einen anderweitigen Fotografen. Wird ein Auftrag bis zu 14 Tagen nach Vertragsabschluss durch den Auftraggeber (Kunde) in Schriftform gekündigt und kann ohne Verschulden des Auftragnehmers (Arkadius Koll) nicht ausgeführt werden, so kann Arkadius Koll Schadensersatzansprüche in Höhe von 30 % des vereinbarten Honorars verlangen, sofern vom Auftraggeber kein geringerer Schaden nachgewiesen werden kann. Wird ein Auftrag nach dem 15. Tag nach Vertragsabschluss durch den Auftraggeber in Schriftform gekündigt und kann ohne Verschulden von Arkadius Koll nicht ausgeführt werden, kann Arkadius Koll Schadensersatzansprüche in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars geltend machen, sofern der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweisen kann. Kann vor Ablauf des vereinbarten Termins zur Erbringung der Leistungen ein neuer, gleichwertiger Auftrag gewonnen werden, so werden keine Ersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht und das Ausfallhonorar erstattet.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder in Folge höherer Gewalt (z.B. Witterungseinflüsse), so kann der Auftraggeber eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Die Erhöhung bemisst sich nach dem vereinbarten Stundenlohn. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Arkadius Koll Schadensersatzansprüche in Höhe des vereinbarten Honorars geltend machen, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
7. Datenschutz

Arkadius Koll speichert personenbezogene Kundendaten nur insoweit, als dies zur Durchführung des Auftrags und der daraus resultierenden Kundenpflege erforderlich ist. Alle erhobenen Kundendaten werden unter den einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Eine Weitergabe der gespeicherten Daten an Dritte erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Auftragserfüllung. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Kundendaten an Dritte erfolgt nicht.

8. Gerichtsstand / Sonstiges

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien, soweit diese Vollkaufleute sind, ausschließlich Darmastadt. Dies gilt auch bei Leistungen und Lieferungen im Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit/Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.